Die Kosten für ambulante Pflege variieren je nach gewünschtem Leistungsumfang. Da die Pflegedienst in Schleswig-Holstein im Rahmen des Tariftreuegesetzes mit den Kassen vereinbarte, vorgegebene Preise haben, gibt es zwischen den einzenen Pflegediensten kaum Preisunterschiede - so können Sie sich allein auf die Qualität und Leistungen fokussieren.
Die häusliche Krankenpflege wird durch eine ärztliche Verordnung festgelegt und von den Krankenkassen finanziert. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125 EUR für Entlastungsleistungen oder Pflege gemäß SGB XI zur Verfügung.
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Itzehoe finden und beauftragen, können ab Pflegegrad 2
Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragt werden. Bei Pflege durch Angehörige wird Pflegegeld ausgezahlt. Privatversicherte erhalten eine Kostenerstattung entsprechend den Leistungen der Pflegeversicherung. Bei einer gemeinsamen Pflegeleistung von Pflegedienst und Angehörigen besteht die Möglichkeit, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig als sogenannte Kombinationsleistung ausgezahlt werden.